Klinische Psychologin

Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision

(Verhaltenstherapie)

Kosten und Bezuschussung

Preis je Einheit

Klinisch-psychologische Behandlung bzw. Verhaltenstherapie

Bei klinisch-psychologischer Behandlung wird ein Teil der Kosten von der Krankenkasse refundiert. Die Höhe der Rückerstattung ist von der jeweiligen Krankenkasse abhängig:

ÖGK: 33,70€
BVAEB: 50,20€
SVS: 50,00€

Zusätzlich werden je nach Leistungsumfang Teile der Behandlungskosten von privaten Krankenversicherungen übernommen.
 
Für die Rückerstattung ist es notwendig, eine Bestätigung von einer Ärztin oder einem Arzt vor der 2. Einheit ausfüllen und unterschreiben zu lassen. Danach wird der Kostenzuschuss für insgesamt max. 10 Einheiten bewilligt.

🗎 Ärztliche Bestätigung
 
Für die Weitergewährung der Refundierung ab der 11. Einheit ist der folgende Antrag ausgefüllt bei der jeweiligen Krankenkasse einzureichen. Bitte bringen einen Ausdruck zu Beginn der Behandlungseinheiten mit, dieser muss von mir ausgefüllt werden.

🗎 Antrag Kostenzuschuss
€ 80,-



























Psychologische Beratung

Im Rahmen des Gesundheitshunderters können SVS-Versicherte eine Erstattung der Kosten für Raucherberatung zum Thema Rauchstopp und Rückfallprophylaxe im Bereich „Rauchfrei leben“ erhalten.
€ 80,-





Biofeedback

Im Rahmen des Gesundheitshunderters können SVS-Versicherte eine Erstattung der Kosten für Stressanalysen mittels Biofeedback zur Stressbewältigung im Bereich „Mentale Gesundheit“ erhalten.
€ 120,-